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Makler in den Marken

Leider ist die Qualität bei unseren Mitbewerbern recht unterschiedlich, das hängt sicher oft mit der mangelnden Qualifikation zusammen. Einige Möglichkeiten die schwarzen Schafe herauszufinden gibt es:

Das italienische Gesetz hat 1989 und in Nachträgen 1990 und 1993, mit Übergangsregelung, eine grundlegende Änderung, die Maklertätigkeit betreffend, entschieden (vorher reichte für die Tätigkeit ein sauberes Führungszeugnis, eine gewisse Schulbildung und der Eintrag in eine Rolle aus). Jeder Immobilenmakler (oder wer ähnliche vermittelnde Aktivitäten ausführt) braucht als Vorraussetzung für seine Tätigkeit eine rechtliche Ausbildung (Zivilrecht, Steuerrecht, Familienrecht, etc.). Nach der Ausbildung muss der Anwärter ein Examen ablegen, mit dessen bestehen er sich in eine Rolle eintragen kann. Natürlich setzt das voraus die italienische Sprache zu beherrschen. Diesen Eintrag kann man bei den italienischen Handleskammern überprüfen. Sollte der Eintrag nicht vorhanden sein, so muss der „Makler" nach dem Gesetz, gezahlte Provisionen zurückzahlen, bzw. hat keinen Anspruch auf solche. Der Artikel 348 des C.P. sieht außer Geldstrafen, bis zu 6 Monaten Gefängnisstrafe für die illegal ausgeübte Tätigkeit vor.

Nur mit dem Eintrag in die Maklerrolle (Ruolo dei Agenti d`Affari in mediazione, sezione immobiliare) ist ein Makler berechtigt in Italien zu arbeiten und auch eine Provision zu verlangen! (Legge 39/1989)

Zu diesem Thema die Schutzgemeinschaft deutscher Grundeigentümer in Italien e.V. http://www.schutzgemeinschaft-italien.de
sowie
die internationale Realtor-ICREA Organisation http://www.worldproperties.com

Auch im vereinten Europa sind ausländische Makler nicht berechtigt in Italien ohne die professionellen Vorraussetzungen zu arbeiten. Und natürlich macht das ganze auch Sinn, denn wie kann man vernünftig arbeiten ohne sich hinreichend, in der zum Teil sehr komplexen Materie auszukennen. Ein durch Unkompetenz entstehender Schaden, geht meist zu Lasten des Kunden und zu Lasten des Ansehens eines ganzen Berufstammes.
Jedoch ist es mit dem Eintrag allein  nicht getan; auch was das Steuerrecht angeht sind Vorraussetzungen zu schaffen. Eine Firma, welche Immobilien vermittelt oder verkauft, ist zu einem Gewerbeeintrag im Land verpflichtet in welchem sich die Immobilien befinden. Und dies bedeutet natürlich auch, das man dort Steuern zahlen muss. Gerade Zuwiderhandlungen des letzten Punktes können sogar mit Haftstrafen belegt werden.
Gerade dies hat auch noch einen weiteren Grund; rund um eine Immobilie wird immer das Gesetz des Landes angewendet, in welchem sich die Liegenschaften befindet (z. B. auch das Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht usw.). Wenn man nun also eine Firma, die in irgendeiner Form betrügerisch vorgeht, verklagen möchte kann man seine Interessen natürlich nur sehr schwer durchsetzen, da deutsche Gerichte hierfür nicht zuständig sind und die Italienischen keinen zugriff auf die Personen haben.

Achtung; Makler-Firmen die ihren Sitz nicht in Italien haben und mit italienischen Immobilien makeln sind nach dem zuständigen italienischen Recht illegal tätig!

Mit allen möglichen Umschreibungen wird oft versucht diese gültigen Gesetze zu umgehen. Eine besondere Taktik ist die, als Verkäufer der angebotenen Häuser aufzutreten. Grundsätzlich ist es einem Makler natürlich erst einmal nicht  verboten ein eigenes Haus zu verkaufen. Mit dem Hinweis auf eine angeblich höhere Sicherheit beim Kauf wird die Immobilie jedoch zu einem wesentlich höheren Preis angeboten, als wie dieser vom Verkäufer verlangt wird. 
Abgesehen davon, das es sich rechtlich hierbei auch nur um eine Form der Vermittlung handelt (sie also auch hier die Provision zurückverlangen können). 

Lassen sie sich zumindest einen Kaufvertrag zeigen! Oft reicht dies schon um den Schwindel Aufzudecken.

Wir raten in solch einem Fall zu einem seriösen Unternehmen zu gehen und diesem den Auftrag zu geben das Objekt ihrer Wahl für sie vermitteln. Wir haben dies in der Vergangenheit des öfteren für Kunden getan und in keinem der Fälle war der sogenannte Verkäufer tatsächlich der Eigentümer (stellen Sie sich nur den finanziellen Aufwand vor). Unsere Kunden haben immer Geld gespart und der vermeintliche „Verkäufer" einer Immobilie hat ohnehin keinen Anspruch auf Provision.

Der Artikel 18 des Gesetzes Nr. 57 vom März 2001 verpflichtet in Italien zugelassene Makler zur Versicherung gegen professionelle Risiken. 

Nur mit legal zugelassenen Maklern genießen sie diesen Versicherungsschutz!

Sollten sie also Zweifel an der Kompetenz oder Seriosität eines Maklers haben lassen Sie sich schriftlich seinen Status bestätigen. Ein seriöses Unternehmen wird ohnehin darauf hinweisen. Außerdem sollte man zumindest eine Adresse, sowie die sogenannte "Partita IVA" (Steuernummer, welche bestätigt das ich es überhaupt mit einer regulären Firma zu tun habe) und die Nummer des Eintrages in die Maklerrolle ausgewiesen sein.

Wir raten Ihnen im Falle illegaler Tätigkeiten ein Anschreiben an die zuständigen Handleskammern zu senden: Dies sind für die Marken:

Camera di Commercio di Pesaro e Urbino
C c.so XI Settembre, 116 - 61100 Pesaro (PU)

Camera di Commercio di Ancona
Piazza XXIV Maggio n.1- 60124 ANCONA

CAMERA DI COMMERCIO DI MACERATA
V. F.LLI PIANESI 3 - 62100 MACERATA

CAMERA DI COMMERCIO
V. MERCANTINI LUIGI 23/25 - 63100 ASCOLI PICENO AP


Hier können sie bei den Handleskammern prüfen ob und wozu ein Unternehmen zugelassen ist: http://www.infoimprese.it (einfach Namen des Unternehmens oder Geschäftsinhabers eingeben). 

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