Leider ist die Qualität bei unseren Mitbewerbern recht unterschiedlich, das
hängt sicher oft mit der mangelnden Qualifikation zusammen. Einige Möglichkeiten
die schwarzen Schafe herauszufinden gibt es:
Das italienische Gesetz hat 1989 und in Nachträgen 1990 und 1993, mit
Übergangsregelung, eine grundlegende Änderung, die Maklertätigkeit
betreffend, entschieden (vorher reichte für die Tätigkeit ein sauberes
Führungszeugnis, eine gewisse Schulbildung und der Eintrag in eine Rolle aus).
Jeder Immobilenmakler (oder wer ähnliche vermittelnde Aktivitäten ausführt)
braucht als Vorraussetzung für seine Tätigkeit eine rechtliche Ausbildung
(Zivilrecht, Steuerrecht, Familienrecht, etc.). Nach der Ausbildung muss der
Anwärter ein Examen ablegen, mit dessen bestehen er sich in eine Rolle
eintragen kann. Natürlich setzt das voraus die italienische Sprache zu
beherrschen. Diesen Eintrag kann man bei den italienischen Handleskammern
überprüfen. Sollte der Eintrag nicht vorhanden sein, so muss der „Makler"
nach dem Gesetz, gezahlte Provisionen zurückzahlen, bzw. hat keinen Anspruch
auf solche. Der Artikel 348 des C.P. sieht außer Geldstrafen, bis zu 6 Monaten
Gefängnisstrafe für die illegal ausgeübte Tätigkeit vor.
Nur mit dem Eintrag in die Maklerrolle (Ruolo dei Agenti d`Affari in
mediazione, sezione immobiliare)
ist ein Makler berechtigt in Italien zu arbeiten und auch eine Provision
zu verlangen! (Legge 39/1989)
Zu diesem Thema die Schutzgemeinschaft deutscher Grundeigentümer in Italien e.V. http://www.schutzgemeinschaft-italien.de
sowie
die internationale Realtor-ICREA Organisation http://www.worldproperties.com
Auch im vereinten Europa sind ausländische Makler nicht berechtigt in
Italien ohne die professionellen Vorraussetzungen zu arbeiten. Und
natürlich macht das ganze auch Sinn, denn wie kann man vernünftig arbeiten
ohne sich hinreichend, in der zum Teil sehr komplexen Materie auszukennen. Ein
durch Unkompetenz entstehender Schaden, geht meist zu Lasten des Kunden und zu
Lasten des Ansehens eines ganzen Berufstammes.
Jedoch ist es mit dem Eintrag allein nicht getan; auch was das Steuerrecht
angeht sind Vorraussetzungen zu schaffen. Eine Firma, welche Immobilien
vermittelt oder verkauft, ist zu einem Gewerbeeintrag im Land verpflichtet in
welchem sich die Immobilien befinden. Und dies bedeutet natürlich auch, das man
dort Steuern zahlen muss. Gerade Zuwiderhandlungen des letzten Punktes können
sogar mit Haftstrafen belegt werden.
Gerade dies hat auch noch einen weiteren Grund; rund um eine Immobilie wird
immer das Gesetz des Landes angewendet, in welchem sich die Liegenschaften
befindet (z. B. auch das Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht usw.). Wenn man
nun also eine Firma, die in irgendeiner Form betrügerisch vorgeht, verklagen
möchte kann man seine Interessen natürlich nur sehr schwer durchsetzen, da
deutsche Gerichte hierfür nicht zuständig sind und die Italienischen keinen
zugriff auf die Personen haben.
Achtung; Makler-Firmen die ihren Sitz nicht in Italien haben und mit
italienischen Immobilien makeln sind nach dem zuständigen italienischen Recht
illegal tätig!
Mit allen möglichen Umschreibungen wird oft versucht diese gültigen Gesetze zu
umgehen. Eine besondere Taktik ist die, als Verkäufer der angebotenen Häuser
aufzutreten. Grundsätzlich ist es einem Makler natürlich erst einmal
nicht verboten ein eigenes Haus zu verkaufen. Mit dem Hinweis auf eine
angeblich höhere Sicherheit beim Kauf wird die Immobilie jedoch zu einem
wesentlich höheren Preis angeboten, als wie dieser vom Verkäufer verlangt wird.
Abgesehen davon, das es sich rechtlich hierbei auch nur um eine Form der Vermittlung
handelt (sie also auch hier die Provision zurückverlangen können).
Lassen sie sich zumindest einen Kaufvertrag zeigen! Oft reicht dies schon
um den Schwindel Aufzudecken.
Wir raten
in solch einem Fall zu einem seriösen Unternehmen zu gehen und diesem den
Auftrag zu geben das Objekt ihrer Wahl für sie vermitteln. Wir haben dies in
der Vergangenheit des öfteren für Kunden getan und in keinem der Fälle war
der sogenannte Verkäufer tatsächlich der Eigentümer (stellen Sie sich nur den
finanziellen Aufwand vor). Unsere Kunden haben immer Geld gespart und der
vermeintliche „Verkäufer"
einer Immobilie hat ohnehin keinen Anspruch auf Provision.
Der Artikel 18 des Gesetzes Nr. 57 vom März 2001
verpflichtet in Italien zugelassene Makler zur Versicherung gegen professionelle
Risiken.
Nur mit legal zugelassenen Maklern genießen sie diesen
Versicherungsschutz!
Sollten sie also Zweifel an der Kompetenz oder Seriosität eines Maklers
haben
lassen Sie sich schriftlich seinen Status bestätigen. Ein seriöses Unternehmen
wird ohnehin darauf hinweisen. Außerdem sollte man zumindest eine Adresse,
sowie die sogenannte "Partita IVA" (Steuernummer, welche bestätigt
das ich es überhaupt mit einer regulären Firma zu tun habe) und die Nummer des Eintrages in die Maklerrolle ausgewiesen sein.
Wir raten Ihnen im Falle illegaler Tätigkeiten ein Anschreiben an die zuständigen Handleskammern zu senden: Dies sind für die Marken:
Camera di Commercio di Pesaro e Urbino
C
c.so XI Settembre, 116 - 61100 Pesaro (PU)
Camera di Commercio di Ancona
Piazza XXIV Maggio n.1- 60124 ANCONA
CAMERA DI COMMERCIO DI MACERATA
V. F.LLI PIANESI
3 - 62100 MACERATA
CAMERA DI COMMERCIO
V. MERCANTINI LUIGI 23/25 - 63100
ASCOLI PICENO AP
Hier können sie bei den Handleskammern prüfen ob und wozu ein Unternehmen
zugelassen ist: http://www.infoimprese.it (einfach Namen des Unternehmens oder Geschäftsinhabers eingeben).