Allgemeine Info zum Immobilienkauf in den Marken Italien
Was Sie für den Hauskauf in den Marken, Italien wissen sollten:
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Wir wollen Ihnen natürlich bei Ihrer Suche nach Immobilien in den Marken behilflich
sein und dabei genauso wenig Zeit damit verschwenden, wie Sie dies möchten (das
ist eindeutig ein gemeinsames Interesse). Da wir nicht mit
"Laufkundschaft" arbeiten und daher niemand von uns in einem Büro
sitzt und wartet, dass jemand durch die Tür tritt, bitten wir zu aller erst mal
um Verständnis das wir nur Termine wahrnehmen, die vorher telefonisch
vereinbart wurden. Wer ohne Anmeldung kommt, muss damit rechnen, dass wir
keine Zeit für ihn haben. Nur so können wir Ihnen unsere Zeit sinnvoll
zur Verfügung stellen. Sie sollten auf jeden Fall 1-2 volle Tage mitbringen, in denen Sie die Gegend etwas kennen lernen und vielleicht das richtige Haus finden. Wenn Sie es wünschen, können sie hier eine Unterkunft buchen.
Sollten Sie also ein Haus gefunden haben beginnt nun die Prozedur des Kaufs, der, abgesehen von einigen Sonderheiten, die gleiche ist, wie überall auf der Welt. Schritt 1 Sie haben sich für "Ihr" Haus entschieden und uns dies mitgeteilt. Jetzt müssen Sie in der Lage sein den ersten Vertrag zu erfüllen, den im Volksmund sogenannten "Compromesso" oder besser und genauer "Contratto Preliminare" (Kaufversprechen, Vorvertrag). Das ist ein privater Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer, der rechtlich bereits volle Gültigkeit hat und als Vertragsinhalt einen zweiten, notariellen Vertrag vorsieht. In diesem Moment muss vom Käufer eine Anzahlung von normalerweise 20% des vereinbarten Kaufpreises (wichtig dabei ist vor allem, dass die Summe verbindlich ist), an den Verkäufer geleistet werden. Sollten Sie bereits nach Hause gefahren sein, kann man diesen Vertrag auch mittels Fax abschließen und die Anzahlung durch eine Überweisung zahlen. Wenn beide Parteien, Käufer und Verkäufer, den Vertrag unterschrieben haben und die Anzahlung vom Verkäufer akzeptiert ist, sind beide Parteien an den Kaufvertrag gebunden. Es gibt nun, ohne Verlust, keine Möglichkeit mehr vom Kauf zurückzutreten oder an einen anderen zu verkaufen. Auch der Kaufpreis kann sich nun nicht mehr ändern. Was ausgemacht wurde, muss bezahlt werden. Sollte der Käufer es sich dennoch anders überlegen und möchte vom Kauf zurücktreten, so verliert er seine 20%-ige Anzahlung. Sollte der Verkäufer derjenige sein, der "aussteigen" will, so muss er als Entschädigung zweimal 20% an den Käufer zahlen (dies System nennt sich "Caparra Confirmatoria" und ist im CC verankert). Bevor Sie den "Compromesso" unterschreiben, werden wir Erkundigungen einholen, ob der Besitz frei ist von Ansprüchen dritter oder negativen Planungen. Wir wollen nicht, dass Sie einen Vertrag eingehen, den wir nicht selber gutheißen würden. Wenn Sie wegen dem "Compromesso" nicht extra anreisen möchten, kann man diesen auch per Fax abschließen. Dazu wird nach dem ganz normalen Vertragstext die Klausel eingef?t, dass sich der Inhalt erst dann als g?tig versteht, wenn der Käufer seine Anzahlung auf das Konto des Verkäufers ?erwiesen hat. Damit hat der Verkäufer ein gutes Gef?l und kein Problem den Vertrag zu unterschreiben. Bei der Unterzeichnung des "Compromesso" wird
nach dem italienischen Gesetz unsere Provision
fällig. Schritt 2 Nun beginnt der notarielle Teil, normalerweise ca. 1-2 Monate nach dem "Compromesso". Das ist die Zeit, die benötigt wird um die erforderlichen Dokumente vorzubereiten. Sie werden rechtzeitig über den Termin informiert, so dass Sie die erforderlichen Reiseplanungen treffen können. Der notarielle Akt selber dauert ca. 2-3 Stunden. Sie benötigen dafür einen sogenannten "Codice Fiscale" (eine Art Steuernummer, die man auch bei allen Geschäften mit öffentlichen Ämtern benötigt), den wir Ihnen jedoch mit einer Fotokopie Ihres Personalausweises und einer Vollmacht (diese kann man hier herunterladen) ausstellen lassen können. Beabsichtigen Sie das Haus mit einem Teilhaber oder Ehepartner zu kaufen :
Der Notarielle Vertrag wird abgeschlossen indem sie:
Sollten Sie noch irgendwelche Fragen haben, so wird während des Notarvertrags genug Zeit sein darüber zu reden. Der unterzeichnete Vertrag wird nun an die zuständigen Ämter
(vor allem das Immobilien-Register-Amt) gesandt und kommt normalerweise nach ca. 3-9 Wochen zurück zum Notar. Danach
können Sie eine Kopie bekommen. Diese weist Sie nun als Besitzer aus. Eine andere Kopie verbleibt beim "Ufficio di Registro" und das Original beim Notar . Jetzt gehört das Haus Ihnen!!
Recht Zuerst einmal möchten wir darauf hinweisen, dass alle
unsere privatrechtlichen Verträge von unserer hausinternen Rechtsabteilung
geschrieben und kontrolliert werden.
Das Steuersystem Italiens beim Immobilienkauf ist äußerst kompliziert. Es hat daher keinen Sinn hier auf alle Einzelheiten einzugehen. Zu viele Ausnahmen, Sonderheiten und Wahlmöglichkeiten bestehen. Wir kennen uns damit aus und sehen es als Teil unseres Jobs, dass Sie nicht mehr zahlen als nötig. Wir werden also jeden einzelnen "Fall" mit Ihnen durchsprechen und Ihnen die für Sie besten Vorschläge machen. Seien Sie vorsichtig bei Vermittlern, die sich in den steuerrechtlichen Angelegenheiten nicht auskennen (das typische Gerede ist: Das macht schon alles der Notar... Dies ist nicht so!!). Uns werden immer wieder Fälle zugetragen bei welchen Hauskäufer große Summen an Steuern unnötig bezahlen. Um eine vernünftige Entscheidung bei der Steuer treffen zu können, müssen Sie sich kompetent in Ihrer Sprache beraten lassen. Ansonsten wird das, was Sie zahlen, zur Glückssache. "Grunderwerbssteuer" Beim Kauf eines Hauses in Italien wird seit einiger
Zeit nur noch der Käufer besteuert ("INVIM" wurde am 01.01.2002
abgeschafft). Die Grunderwerbssteuer (falls diese zur Anwendung kommt) beträgt ca. 18 % bei landwirtschaftlichen Immobilien
und ca. 11 % bei Wohnhäusern (bzw. 4% mit "Residenza"). Aber
Achtung: Die Steuer wird (seit 2005) vom Notar auf den Katasterwert berechnet. Die genannten 11% Prozent kann man auf 4 % reduzieren, wenn man in dem erworbenen
Haus innerhalb von 18 Monaten nach dem notariellen Kauf seinen "Residenza" anmeldet.
Achtung: Es kann bei bestimmten Konstellationen, z. B. mehreren Verkäufern, dazu kommen, dass bestimmte Steuern und die Notarkosten (vor allem auch bei sehr kleinen Beträgen) sehr stark von den hier ausgewiesenen abweichen.
Zuerst einmal kann nach dem italienischen Gesetz der
Verkäufer den Notar wählen. Dazu wäre zu sagen, dass im Prinzip ein Notar so
gut ist wie der andere. Aber Achtung: Bei Verträgen mit Ausländern gibt es schon das ein oder andere zu beachten. Ihr Notar sollte da schon ein wenig Erfahrung mitbringen.
Unsere Provisionshöhe erkennen Sie durch Vereinbarung eines Besichtigungstermins an. Unsere Provision beträgt:
(zuz?lich 20 % IVA) Darin enthalten sind Vermittlungsprovision,
Beratungsgebühren, Serviceleistungen wie Besorgen des Codice Fiscale,
Bankkonteneröffnung, Strom, Telefon und Wasser ummelden bzw. anzumelden, Kosten
für die Übersetzung des Vertrages (Contratto Preliminare), Übersetzung
eventueller Vollmachten, Kosten für Katasterauszug, Kosten für "Estratto
Destinazione Urbanistica", sowie aller anderen für den Notarvertrag nötigen
Papiere und damit verbundenen Reisespesen innerhalb Mittelitaliens, eventuell
nötige Nachforschungen in der Besitzerhistorie der Immobilie, sowie alle Spesen,
die vom Gesetz her zusätzlich abgerechnet werden könnten, wie normale
Reisekosten, Telefon, Bollos (soweit nicht in Verbindung mit dem Notarvertrag
usw.) Darüber hinaus sind wir auch beratend oder begutachtend tätig. Kosten für diese Leistungen werden in den einzelnen Fällen verhandelt.
Sollten Sie nach dem Kauf mit Restaurierungs- oder Renovierungsarbeiten beginnen wollen, so sind wir Ihnen gerne dabei behilflich. Wir haben ca. 20 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Oft stellt man uns die Frage, was eine Restaurierung kostet. Das ist
natürlich sehr schwer zu sagen, bevor exakte Pläne vorliegen,
bzw. wir nicht einmal wissen, was Sie f? Ideen dazu haben.
Allgemein können wir nur darauf hinweisen, dass italienische Bauarbeiter
ganz ausgezeichnet arbeiten und mit den Problemen von Restaurierungen vertraut
sind. Sie wenden dabei in Deutschland nahezu unbekannte Techniken an und
sind nicht so teuer wie vergleichbare deutsche Firmen. Wenn Sie wünschen, dass wir uns um Kostenvoranschläge, Genehmigungen, Übersetzungen, fotografische Reports, Betreuung der Arbeiten und was sonst so alles anfallen kann, kümmern, so tun wir das sehr gerne. Wir berechnen für diesen Service ca. 10% der anfallenden Renovierungskosten. Kosten für Bauantrag und andere bürokratische Leistungen sind nur in Einzelfällen inbegriffen. In Verbindung mit Restaurierung: Geologische Gutachten Solaranlagen und Heizungssysteme
Wir sind Ihnen gerne behilflich eine unbürokratische und günstige Finanzierung in Italien oder Deutschland zu finden, die auf Ihre Ansprüche zugeschnitten ist. Kosten: 2% der Kreditsumme.
In der Vergangenheit haben wir oft den Satz gehört: "So viel Geld für
eine Ruine?"
Oft werden auch die unterschiedlichen Zustände der Häuser, in bezug auf den
Renovierungsaufwand, völlig überbewertet. Dazu muss man wissen, dass z. B. ein eingest?zter
Balken im Dach (der natürlich erst mal sehr negativ ins Auge fällt) beim
Gesamtaufwand der Restaurierung eines Daches (abdecken, evtl. ersetzen, bewehrte
Zementschicht, neue "alte" Schornsteine, Wärmeisolierung, Dachpappe
kleben, Mönch und Nonne neu aufbringen) überhaupt nicht ins Gewicht fällt, ja
eventuell vom Maurer noch nicht mal bewertet wird. Wir machen daher auch keine Klassifizierung
der Zustände der Häuser. Wir denken, das ist nur Augenwischerei, und muss von
Fall zu Fall, von Haus zu Haus und von Kunde zu Kunde begutachtet
werden.
Sie haben selbst ein Immobilie Ihrer Wahl gefunden Sollten Sie selbst eine Immobilie gefunden haben, sei es von einem Bekannten, sei es durch Zufall, und haben aber (zu Recht) Zweifel, den Kauf allein durchzuziehen, dann rufen Sie uns einfach an. Wir werden Ihnen sicher helfen können. Für Sie bedeutet das, das Sie trotzdem von unserer Erfahrung profitieren und unsere speziellen Serviceleistungen wie Übersetzungen der Verträge, Beratungen, Kostenvoranschläge etc. nutzen können. Sollten Sie nun noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an ( Festnetz: +39-0733-905605 Mobil: 0039-348-4100859 ), wir freuen uns über Ihr Interesse und geben so offen und ehrlich Auskunft, wie es uns nur möglich ist.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, so haben wir festgestellt, sind bei unseren Mitbewerbern immer schon lange vorhanden, bevor es allgemeine Informationen für die Kunden gibt. Abgesehen davon, dass die allermeistendieser Verträge unserer Meinung nach ungültig sind, ist uns der Zweck unklar. In den meisten Fällen wird sicher davon ausgegangen, das der Kunde noch unwissender ist als der oft selbsternannte Makler. Wir verzichten auf allgemeine Geschäftsverbindungen, mit Ausnahme der Annerkennung unserer Preisliste, und unterstellen uns und das rechtliche Verhältnis zu unseren Kunden den momentan gültigen italienischen bzw. europäischen Gesetzen.
Können wir zusätzliche
Informationen zu dem oder jenem Objekt bekommen? Gibt es Pläne von den
Häusern? Können wir Bilder oder
Filme von den Häusern machen? Können sie uns
sagen, wo die Objekte liegen und wir besichtigen diese dann allein? Schließlich
wollen wir Ihre Zeit nicht unnütz in Anspruch nehmen. Sie können uns
ja anrufen, wenn ein Angebot hereinkommt, das unseren Anforderungen entspricht. Sind die Kaufpreise
verhandelbar? Was ist, wenn ein
Compromesso (oder besser Contratto Preliminare) vom Verkäufer nicht eingehalten
wird ? Muss ich dann von Deutschland aus lange meiner Anzahlung (Caparra
Confirmatoria) hinterher prozessieren? Was ist denn nun
in Ihrer Provision enthalten? Wie weit können Sie mich bei der
Restaurierung begleiten? Was kostet es, Wasser und Strom zu
bringen?
Caparra Confirmatoria: ein im Codice Civile festgelegtes System, bei welchem eine gezahlte Anzahlung gleichzeitig als so eine Art Vertragsstrafe gilt. Mit anderen Worten, tritt der Verkäufer zurück, muss er die doppelte Summe an den Käufer zahlen, tritt der Käufer zurück, verliert er sein Anzahlung. Codice Fiscale: eine Steuernummer, welche bei allen öffentliche Verträgen, oder Verträgen mit öffentlichen Einrichtungen, benötigt wird. ICI (Imposta comunale sul Immobile): entspricht unserer jährlichen Grundsteuer. INVIM: eine Steuer, die am 1. Januar 2002 abgeschafft wurde. Mediatore Immobiliare: entspricht in etwa unserem Makler, mit dem großen Unterschied, dass dieser, um in Italien arbeiten zu können, eine rechtliche Ausbildung sowie den Eintrag in eine Maklerrolle benötigt. Ansonsten darf dieser nicht vermitteln. Oneri Buccaossi: eine Steuer, die, in unserem Fall meist bei der Umnutzung von Räumen zu Wohnraum, an die Gemeinde bezahlt werden muss. Rustico: der italienische Ausdruck für für ein rustikales Landhaus. IVA (Imposta sul Valore Aggiuntivo): entspricht der Mehrwertsteuer. Bollo: entspricht einer Steuermarke die auf Dokumente geklebt wird, und dann durch Stempel entwertet wird. Das Wörterbuch wird ständig erweitert! Gratis Infomaterial der Region Marche Wenn Sie Informationsmaterial über die Marken wünschen, so können sie dieses hier gratis bestellen. Vielen Dank an Marche-Voyager und die Tourismusabteilung der Region Marken. |
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