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Allgemeine Info zum Immobilienkauf in den Marken Italien

 

Was Sie für den Hauskauf in den Marken, Italien wissen sollten:

Die folgenden Links helfen Ihnen sich innerhalb, oder ausserhalb dieses Textes zu bewegen:

Suchen und Auswählen Der Kauf Steuern Notarkosten
Maklerprovision Restaurierung Finanzierung Unterkunft
Die Häuser AGB FAQs Kleines Wörterbuch
Wo wir sind Klima Marken Gratis-Infomaterial   

 

Suchen und Auswählen

Wir wollen Ihnen natürlich bei Ihrer Suche nach Immobilien in den Marken behilflich sein und dabei genauso wenig Zeit damit verschwenden, wie Sie dies möchten (das ist eindeutig ein gemeinsames Interesse). Da wir nicht mit "Laufkundschaft" arbeiten und daher niemand von uns in einem Büro sitzt und wartet, dass jemand durch die Tür tritt, bitten wir zu aller erst mal um Verständnis das wir nur Termine wahrnehmen, die vorher telefonisch vereinbart wurden. Wer ohne Anmeldung kommt, muss damit rechnen, dass wir keine Zeit für ihn haben. Nur so können wir Ihnen unsere Zeit sinnvoll zur Verfügung stellen.
Um nicht unnötig lange Anfahrtswege zu fahren, sollte vorab ein ca. halbstündiges, klärendes Gespräch (möglichst bei einem Cappuccino) geführt werden. So können wir uns ein Bild von Ihren Vorstellungen machen und werden Ihnen nur für Sie in Frage kommende Objekte zeigen. Oft kommt es vor, dass sich Wünsche und Vorstellungen während der Suche nach einem Haus ändern. Da wir das gleiche durchgemacht haben, werden Sie feststellen, dass wir flexibel genug sind um darauf einzugehen.
Wenn Sie die Marken bereits kennen, bzw. einer Gegend den Vorzug geben, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden dann den Treffpunkt darauf abstimmen.

Sie sollten auf jeden Fall 1-2 volle Tage mitbringen, in denen Sie die Gegend etwas kennen lernen und vielleicht das richtige Haus finden. Wenn Sie es wünschen, können sie hier eine Unterkunft buchen.

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Der Kauf

Sollten Sie also ein Haus gefunden haben beginnt nun die Prozedur des Kaufs, der, abgesehen von einigen Sonderheiten, die gleiche ist, wie überall auf der Welt. 

Schritt 1

Sie haben sich für "Ihr" Haus entschieden und uns dies mitgeteilt. Jetzt müssen Sie in der Lage sein den ersten Vertrag zu erfüllen, den im Volksmund sogenannten "Compromesso" oder besser und genauer "Contratto Preliminare" (Kaufversprechen, Vorvertrag). Das ist ein privater Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer, der rechtlich bereits volle Gültigkeit hat und als Vertragsinhalt einen zweiten, notariellen Vertrag vorsieht. In diesem Moment muss vom Käufer eine Anzahlung von normalerweise 20% des vereinbarten Kaufpreises (wichtig dabei ist vor allem, dass die Summe verbindlich ist), an den Verkäufer geleistet werden. Sollten Sie bereits nach Hause gefahren sein, kann man diesen Vertrag auch mittels Fax abschließen und die Anzahlung durch eine Überweisung zahlen.

Wenn beide Parteien, Käufer und Verkäufer, den Vertrag unterschrieben haben und die Anzahlung vom Verkäufer akzeptiert ist, sind beide Parteien an den Kaufvertrag gebunden. Es gibt nun, ohne Verlust, keine Möglichkeit mehr vom Kauf zurückzutreten oder an einen anderen zu verkaufen. Auch der Kaufpreis kann sich nun nicht mehr ändern. Was ausgemacht wurde, muss bezahlt werden.

Sollte der Käufer es sich dennoch anders überlegen und möchte vom Kauf zurücktreten, so verliert er seine 20%-ige Anzahlung. Sollte der Verkäufer derjenige sein, der "aussteigen" will, so muss er als Entschädigung zweimal 20% an den Käufer zahlen (dies System nennt sich "Caparra Confirmatoria" und ist im CC verankert).

Bevor Sie den "Compromesso" unterschreiben, werden wir Erkundigungen einholen, ob der Besitz frei ist von Ansprüchen dritter oder negativen Planungen.

Wir wollen nicht, dass Sie einen Vertrag eingehen, den wir nicht selber gutheißen würden.

Wenn Sie wegen dem "Compromesso" nicht extra anreisen möchten, kann man diesen auch per Fax abschließen. Dazu wird nach dem ganz normalen Vertragstext die Klausel eingef?t, dass sich der Inhalt erst dann als g?tig versteht, wenn der Käufer seine Anzahlung auf das Konto des Verkäufers ?erwiesen hat. Damit hat der Verkäufer ein gutes Gef?l und kein Problem den Vertrag zu unterschreiben.

Bei der Unterzeichnung des "Compromesso" wird nach dem italienischen Gesetz unsere Provision fällig.

Schritt 2

Nun beginnt der notarielle Teil, normalerweise ca. 1-2 Monate nach dem "Compromesso". Das ist die Zeit, die benötigt wird um die erforderlichen Dokumente vorzubereiten.

Sie werden rechtzeitig über den Termin informiert, so dass Sie die erforderlichen Reiseplanungen treffen können. Der notarielle Akt selber dauert ca. 2-3 Stunden.

Sie benötigen dafür einen sogenannten "Codice Fiscale" (eine Art Steuernummer, die man auch bei allen Geschäften mit öffentlichen Ämtern benötigt), den wir Ihnen jedoch mit einer Fotokopie Ihres Personalausweises und einer Vollmacht (diese kann man hier herunterladen) ausstellen lassen können.

Beabsichtigen Sie das Haus mit einem Teilhaber oder Ehepartner zu kaufen :

  • alle Käufer können selbst zum Kauf erscheinen
  • nur einer der Käufer erscheint zum Kauf, mit der Vollmacht der nicht Erschienenen
  • keiner von Ihnen erscheint, aber Sie haben eine dritte Person mittels Vollmacht beauftragt den Vertrag zu unterzeichnen

Der Notarielle Vertrag wird abgeschlossen indem sie:

  • die verbleibenden 80% des Kaufpreises zahlen,
  • die notariellen Kosten zahlen,
  • die "Grunderwerbssteuer" zahlen,
  • den Vertrag unterzeichnen oder mittels Vollmacht unterzeichnen lassen.

Sollten Sie noch irgendwelche Fragen haben, so wird während des Notarvertrags genug Zeit sein darüber zu reden.

Der unterzeichnete Vertrag wird nun an die zuständigen Ämter (vor allem das Immobilien-Register-Amt) gesandt und kommt normalerweise nach ca. 3-9 Wochen zurück zum Notar. Danach können Sie eine Kopie bekommen.

Diese weist Sie nun als Besitzer aus. Eine andere Kopie verbleibt beim "Ufficio di Registro" und das Original beim Notar .

Jetzt gehört das Haus Ihnen!!

 

Recht

Zuerst einmal möchten wir darauf hinweisen, dass alle unsere privatrechtlichen Verträge von unserer hausinternen Rechtsabteilung geschrieben und kontrolliert werden.
Oft kommen vor oder nach einem Kauf einmal sehr spezielle rechtliche Fragen auf, die einem Einzelfall entsprechen. So will man denn z. B. wissen ob die Ehefrau allein kaufen kann (und wie dies vom Finanzamt in Deutschland eingeschätzt wird, bei einer Güterzugewinngemeinschaft , welche in Italien etwas anders geregelt ist, da ein Ehepartner Holländer ist und der andere Deutsche) oder welches Erbrecht gilt usw. usw.. Wir halten uns selbst für sehr kompetent in diesen Angelegenheiten (bzw. ist es das, was uns von unseren Mitbewerbern unterscheidet). Trotzdem kommen immer wieder einmal Fragen, die einer profunden Nachforschung bed?fen. Wenn wir oder der Notar Ihnen also einmal nicht mehr weiterhelfen können, dann arrangieren wir Ihnen gerne eine Beratung durch unseren hausinternen Anwalt, welcher auf diese zivilrechtlichen Fragen spezialisiert ist und Ihnen sicher eine Lösung Ihrer Probleme ausarbeiten kann.
Für steuerrechtliche bzw. Existenzgründungsfragen verweisen wir auf ein Steuerberatungsbüro, welches auch sehr gut vorbereitet ist auf Fragen in Bezug auf EG-Zuschüsse etc..

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Steuern

Das Steuersystem Italiens beim Immobilienkauf ist äußerst kompliziert. Es hat daher keinen Sinn hier auf alle Einzelheiten einzugehen. Zu viele Ausnahmen, Sonderheiten und Wahlmöglichkeiten bestehen. Wir kennen uns damit aus und sehen es als Teil unseres Jobs, dass Sie nicht mehr zahlen als nötig. Wir werden also jeden einzelnen "Fall" mit Ihnen durchsprechen und Ihnen die für Sie besten Vorschläge machen. 

Seien Sie vorsichtig bei Vermittlern, die sich in den steuerrechtlichen Angelegenheiten nicht auskennen (das typische Gerede ist: Das macht schon alles der Notar... Dies ist nicht so!!). Uns werden immer wieder Fälle zugetragen bei welchen Hauskäufer große Summen an Steuern unnötig bezahlen.

Um eine vernünftige Entscheidung bei der Steuer treffen zu können, müssen Sie sich kompetent in Ihrer Sprache beraten lassen. Ansonsten wird das, was Sie zahlen, zur Glückssache.

"Grunderwerbssteuer"

Beim Kauf eines Hauses in Italien wird seit einiger Zeit nur noch der Käufer besteuert ("INVIM" wurde am 01.01.2002 abgeschafft). Die Grunderwerbssteuer (falls diese zur Anwendung kommt) beträgt ca. 18 % bei landwirtschaftlichen Immobilien und ca. 11 % bei Wohnhäusern (bzw. 4% mit "Residenza"). Aber Achtung: Die Steuer wird (seit 2005) vom Notar auf den Katasterwert berechnet. Die genannten 11% Prozent kann man auf 4 % reduzieren, wenn man in dem erworbenen Haus innerhalb von 18 Monaten nach dem notariellen Kauf seinen "Residenza" anmeldet.
Der genannte Katasterwert, der übrigens auch dazu dient , die Höhe der jährlichen Grundsteuer zu definieren, beträgt meist nur einen Bruchteil des Marktwertes (oft z. B. nur 30-50%). 
Bei landwirtschaftlichen Grindstücken werden vom Finanzamt "Marktwerte" vorgegeben. Das früher so gefürchtete Vorkaufsrecht ist dadurch in den Hintergrund getreten.

Beispiel: EURO
vereinbarter Kaufpreis 200.000
Notargebühren ca. 1.200
Grunderwerbssteuer (in diesem Beisp. 4 % auf Katasterwert 80 Tsd. €) 1.600
Maklerprovision (zuzüglich Mwstr.) 10.000
Gesamt  212.800

Achtung: Es kann bei bestimmten Konstellationen, z. B.  mehreren Verkäufern, dazu kommen, dass bestimmte Steuern und die Notarkosten (vor allem auch bei sehr kleinen Beträgen) sehr stark von den hier ausgewiesenen abweichen.

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Notargebühren

Zuerst einmal kann nach dem italienischen Gesetz der Verkäufer den Notar wählen. Dazu wäre zu sagen, dass im Prinzip ein Notar so gut ist wie der andere. Aber Achtung: Bei Verträgen mit Ausländern gibt es schon das ein oder andere zu beachten. Ihr Notar sollte da schon ein wenig Erfahrung mitbringen.
Die Notargebühren hängen vom Preis ab, der im Notarvertrag ausgewiesen wird. Es gibt Listen, aus denen man eine nicht lineare Steigerung ablesen kann. Um es einfach auszudrücken: Im Normalfall müs
sen Sie bei einem unserer Notare mit 1.250-2.000 € rechnen.
Achtung: Es kann bei bestimmten Konstellationen, z. B.  mehreren Verkäufern, dazu kommen, dass bestimmte Steuern und die Notarkosten (vor allem auch bei sehr kleinen Beträgen) sehr stark von den hier ausgewiesenen abweichen.

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Maklerprovision

Unsere Provisionshöhe erkennen Sie durch Vereinbarung eines Besichtigungstermins an.

Unsere Provision beträgt:

bis 50.000 € 3.000 € Fix
50.000 bis 500.000 € 5 %
ab 500.001 € 4 %

(zuz?lich 20 % IVA)

Darin enthalten sind Vermittlungsprovision, Beratungsgebühren, Serviceleistungen wie Besorgen des Codice Fiscale, Bankkonteneröffnung, Strom, Telefon und Wasser ummelden bzw. anzumelden, Kosten für die Übersetzung des Vertrages (Contratto Preliminare), Übersetzung eventueller Vollmachten, Kosten für Katasterauszug, Kosten für "Estratto Destinazione Urbanistica", sowie aller anderen für den Notarvertrag nötigen Papiere und damit verbundenen Reisespesen innerhalb Mittelitaliens, eventuell nötige Nachforschungen in der Besitzerhistorie der Immobilie, sowie alle Spesen, die vom Gesetz her zusätzlich abgerechnet werden könnten, wie normale Reisekosten, Telefon, Bollos (soweit nicht in Verbindung mit dem Notarvertrag usw.)
Einige dieser Spesen können wir in Einzelfällen auch dann verlangen, wenn es nicht zu einem Abschluss kommt.

Darüber hinaus sind wir auch beratend oder begutachtend tätig. Kosten für diese Leistungen werden in den einzelnen Fällen verhandelt.

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Restaurierung

Sollten Sie nach dem Kauf mit Restaurierungs- oder Renovierungsarbeiten beginnen wollen, so sind wir Ihnen gerne dabei behilflich. Wir haben ca. 20 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet.

Oft stellt man uns die Frage, was eine Restaurierung kostet. Das ist natürlich sehr schwer zu sagen, bevor exakte Pläne vorliegen, bzw. wir nicht einmal wissen, was Sie f? Ideen dazu haben. Allgemein können wir nur darauf hinweisen, dass italienische Bauarbeiter ganz ausgezeichnet arbeiten und mit den Problemen von Restaurierungen vertraut sind. Sie wenden dabei in Deutschland nahezu unbekannte Techniken an und sind nicht so teuer wie vergleichbare deutsche Firmen.
Als Richtlinien haben wir bei den einzelnen Objekten bereits grobe Schätzungen der Kosten ausgewiesen. Diese Beruhen auf der Erfahrung, was eine "normale" Restaurierung (natürlich gibt es das gar nicht, jedes Haus ist ein Einzelfall) bei unbewohnbaren Häusern zwischen 600 € und 1.500 € pro Quadratmeter kosten kann. Natürlich gibt es nach oben keine Grenzen.

Wenn Sie wünschen, dass wir uns um Kostenvoranschläge, Genehmigungen, Übersetzungen, fotografische Reports, Betreuung der Arbeiten und was sonst so alles anfallen kann, kümmern, so tun wir das sehr gerne. Wir berechnen für diesen Service ca. 10% der anfallenden Renovierungskosten. Kosten für Bauantrag und andere bürokratische Leistungen sind nur in Einzelfällen inbegriffen.

In Verbindung mit Restaurierung:

Die Häuser

Kostenvoranschläge

Geologische Gutachten

Beispiele

Solaranlagen und Heizungssysteme

Fresken

Schwimmbäder

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Finanzierung

Wir sind Ihnen gerne behilflich eine unbürokratische und günstige Finanzierung in Italien oder Deutschland zu finden, die auf Ihre Ansprüche zugeschnitten ist. Kosten: 2% der Kreditsumme.

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Die Häuser 

In der Vergangenheit haben wir oft den Satz gehört: "So viel Geld für eine Ruine?" 
Dazu gibt es wohl grundsätzlich einiges zu sagen. Zuerst einmal ist Italien kein sogenanntes "Billigland" und war es auch nie. Schon immer waren hier die Lebenshaltungskosten ähnlich hoch (Mitte der 80er sogar wesentlich höher), wie das eben in Europa in den letzten 3 Jahrzehnten der Fall war. Wenn es hier vor 20 Jahren günstige Häuser gab, dann nur deswegen, weil hier diese typischen, alten "Rustici" nicht mehr gefragt waren. Da aber auch Italiener nicht zur "hirnlosen" Art von Eingeborenen gehören, wird auch hier der Preis durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Und die Nachfrage (und wir können da mit 20 Jahren Vor-Ort-Erfahrung wirklich mitreden) wächst ständig. 
Es gibt in diesem Zusammenhang ?rigens sehr interessante Studien, welche vorauszusagen wagen, das in ca. einem Jahrzehnt jeder 3 Nordeuropäer einen Wohnsitz im S?en haben möchte. Hier folgt Europa also allem Anschein nach dem amerikanischen Modell (siehe Florida). Zum anderen wird es uns scheinbar erst langsam bewusst, dass wir uns seit einiger Zeit in Europa so m?elos bewegen können wie vorher innerhalb einer der Mitgliedsstaaten. Sollten durch diese Bewegung also auch nicht gerade die großen Wirtschafts- und Kulturzentren des Nordens gestützt werden, so wird sich zumindest doch der Zweit- oder Ruhesitz der Bessergestellten rund um das Mittelmeer verlagern. Und da hat Italien im Vergleich zu den anderen Mittelmeerländern, für eine bestimmte Gruppe, sicher die Nase vorn.
Also zurück zur Nachfrage - oder besser dem Angebot: Dieses ist zuallererst mal begrenzt, das heißt, dass in Italien für einzelstehende Häuser ein Bestandserhalt g?tig ist (im Gegensatz zu z. B. Griechenland, wo eine ziemliche Zersiedelung und damit ein "Landschaftsverbrauch" zugelassen wird). Man kann also nicht, mit nur sehr wenigen Ausnahmen, einfach in die Landschaft bauen. Stattdessen darf nur das Volumen (überirdisch) das man nachweisen kann, wiederaufgebaut werden. Diese Bestimmungen gelten ?rigens grundsätzlich für ganz Italien, können aber in den Einzelheiten von den einzelnen Gemeinden etwas (und auch etwas mehr) abgeändert werden (Achtung bei Maklern, die Ihnen sagen "Das kann man schon alles machen". Oft ist da völlige Unwissenheit  und der Wunsch, auf Teufel komm raus zu verkaufen, vorhanden). 
Unter dem Gesichtspunkt des Bestandserhalts also sieht es so aus, dass selbst eine Ruine einen sehr exklusiven "Bauplatz" darstellen  kann - und zur Preisfindung dieser alten Häuser, deren Zustand dann sicher nicht die herausragende Rolle spielt.
Faktoren, die den Preis bestimmen, sind die folgenden;

  • der Lage (und Entfernung) zu größeren Städten
  • die Aussicht 
  • ob es sich um eine Alleinlage handelt
  • der Zufahrtsmöglichkeit
  • in geringerem Maß, als viele denken, die Entfernung zum Meer
  • architektonisches oder geschichtliches Interesse
  • ob möglichst viel Originalmaterialien vorhanden sind
  • ob keine hässlichen Gebäude bzw. Zonen vom Haus aus zu sehen sind
  • keine Lärmbelästigung
  • der Zustand
  • der Grundstücksschnitt
  • die Grundstücksgröße und Qualität

Oft werden auch die unterschiedlichen Zustände der Häuser, in bezug auf den Renovierungsaufwand, völlig überbewertet. Dazu muss man wissen, dass z. B. ein eingest?zter Balken im Dach (der natürlich erst mal sehr negativ ins Auge fällt) beim Gesamtaufwand der Restaurierung eines Daches (abdecken, evtl. ersetzen, bewehrte Zementschicht, neue "alte" Schornsteine, Wärmeisolierung, Dachpappe kleben, Mönch und Nonne neu aufbringen) überhaupt nicht ins Gewicht fällt, ja eventuell vom Maurer noch nicht mal bewertet wird. Wir machen daher auch keine Klassifizierung der Zustände der Häuser. Wir denken, das ist nur Augenwischerei, und muss von Fall zu Fall, von Haus zu Haus und von Kunde zu Kunde begutachtet werden.
Ein weiterer Punkt sind die architektonischen Unterschiede der Häuser. Oft kommt die Frage nach einem Steinhaus in Meernähe (genauso wie die Wassermühle in Panoramalage). Dies gibt es nicht! Die Flüsse, die seit Millionen von Jahren vom Apennin zum Meer fließen, haben die Felsschichten oft mit bis zu 60-70 m dicken Lehmschichten zugeschlemmt (während im Landesinnern, am Apennin, die Schichten ja regelrecht aus dem Boden gedrückt werden). Also musste man in den vergangenen Jahrhunderten mit den vorhandenen Materialien vorlieb nehmen. Deshalb findet man, je näher man zum Meer kommt, fast nur noch Backsteinhäuser, und nur vereinzelt Häuser mit Flusssteinen (kein sehr gutes Baumaterial).
Grundsätzlich gilt: Lassen Sie sich nicht abschrecken (vor allem nicht von denen, die immer alles, negative, besser wissen) vom Abenteuer ein altes Haus zu renovieren. Die Zufriedenheit und das enge Verhältnis zu einem Haus, das daraus entsteht, sind unvergleichbar, und die Mühe wert. Und wenn Sie sich trotzdem Angst einjagen lassen, dann kaufen sie eben ein restauriertes Haus!

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Sie haben selbst ein Immobilie Ihrer Wahl gefunden

Sollten Sie selbst eine Immobilie gefunden haben, sei es von einem Bekannten, sei es durch Zufall, und haben aber (zu Recht) Zweifel, den Kauf allein durchzuziehen, dann rufen Sie uns einfach an. Wir werden Ihnen sicher helfen können. Für Sie bedeutet das, das Sie trotzdem von unserer Erfahrung profitieren und unsere speziellen Serviceleistungen wie Übersetzungen der Verträge, Beratungen, Kostenvoranschläge etc. nutzen können. 

Sollten Sie nun noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an ( Festnetz: +39-0733-905605  Mobil: 0039-348-4100859  ), wir freuen uns über Ihr Interesse und geben so offen und ehrlich Auskunft, wie es uns nur möglich ist.

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AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, so haben wir festgestellt, sind bei unseren Mitbewerbern immer schon lange vorhanden, bevor es allgemeine Informationen für die Kunden gibt. Abgesehen davon, dass die allermeistendieser Verträge unserer Meinung nach ungültig sind, ist uns der Zweck unklar. In den meisten Fällen wird sicher davon ausgegangen, das der Kunde noch unwissender ist als der oft selbsternannte Makler.

Wir verzichten auf allgemeine Geschäftsverbindungen, mit Ausnahme der Annerkennung unserer Preisliste, und unterstellen uns und das rechtliche Verhältnis zu unseren Kunden den momentan gültigen italienischen bzw. europäischen Gesetzen.

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FAQs

    Können wir zusätzliche Informationen zu dem oder jenem Objekt bekommen?
So sehr wir den Wunsch verstehen, sich so ausführlich und gut wie möglich vor der Planung einer Reise zu informieren, umso mehr sind wir davon überzeugt, dass alle sinnvollen Informationen auf unseren Internetseiten enthalten sind. Wichtiger als die innere Unterteilung eines restaurierungsbedürftigen Rustico ist unserer Meinung nach ob Ihnen die Gegend gefällt, in dem es liegt. Wir  denken außerdem, dass wir, mit dem größten Angebot aller vergleichbaren Anbietern, auf jeden Fall einen Besichtigungstermin wert sind.

    Gibt es Pläne von den Häusern?
Nur von Häusern im zivilen Kataster! Leider sind einige der Angebote noch im ruralen Kataster, weshalb es meist nur Lagepläne gibt.

    Können wir Bilder oder Filme von den Häusern machen?
Natürlich! Sollten diese dazu dienen, dass eine andere Person das Haus kauft, sind wir nach dem Gesetz, als in Italien anerkannte Makler, trotzdem zur Provision berechtigt.

    Können sie uns sagen, wo die Objekte liegen und wir besichtigen diese dann allein? Schließlich wollen wir Ihre Zeit nicht unnütz in Anspruch nehmen.
Nein, denn erstens gibt es oft keine genaue Adresse, und/oder zweitens, aus Erfahrung aus der Vergangenheit, schauen sich die Interessenten eventuell ganz andere Häuser an, und drittens wollen die Verkäufer oft nicht, dass jemand (nicht zuletzt aus Haftungsgründen) sich auf Ihrem Besitz rumtreibt (auf dem sich oft Maschinen ,Traktoren etc. befinden), den sie nicht kennen. Und wir sind auch den Verkäufern gegenüber verpflichtet.

    Sie können uns ja anrufen, wenn ein Angebot hereinkommt, das unseren Anforderungen entspricht.
Das lässt sich leider nicht so leicht bewerkstelligen, wie es sich anhört. Wenn Sie tatsächlich benachrichtigt werden möchten, geben Sie dies einfach in der Verwaltung Ihres Kontos (User-Konto) in unserer Homepage an. Mit dem richtig registrierten Profil werden Sie von unserem System automatisch benachrichtigt.

    Sind die Kaufpreise verhandelbar?
Grundsätzlich haben wir bei der Akquisition bereits ca. 80 % zum Teil überteuerte oder für unseren Markt uninteressante Angebote herausgefiltert. Im übrigen hängt der Rest, letztlich wie überall auf der Welt, vom Verkäufer ab. Bitte glauben Sie jedoch nicht, dass es einen Vorteil bringt mit unreellen Angeboten (zum Beispiel "fangen wir mal mit der Hälfte an") anzufangen. Das führt nur zur Unglaubwürdigkeit, oft reagieren Verkäufer darauf eher unvorteilhaft. Oft möchte ein Verkäufer auch keinesfalls Verhandeln! Fragen Sie uns im Einzelfall.

    Was ist, wenn ein Compromesso (oder besser Contratto Preliminare) vom Verkäufer nicht eingehalten wird ? Muss ich dann von Deutschland aus lange meiner Anzahlung (Caparra Confirmatoria) hinterher prozessieren?
Nein, denn bei einem gut formuliertem Vertrag reicht, dass ein Richter die Unterschrift verifiziert, damit wird der Vertrag schnell zu einem vollstreckbaren Titel.

    Was ist denn nun in Ihrer Provision enthalten?
Darin
enthalten sind Vermittlungsprovision, Beratungsgebühren, Serviceleistungen wie besorgen des Codice Fiscale, Bankkonteneröffnung, Strom, Telefon und Wasser ummelden bzw. anzumelden, Kosten für die Übersetzung des Vertrages (Contratto Preliminare), Übersetzung eventueller Vollmachten, Kosten für Katasterauszug, Kosten für Estratto Destinazione Urbanistica, sowie aller anderen für den Notarvertrag nötigen Papiere und damit verbundenen Reisespesen innerhalb Mittelitaliens, eventuell nötige Nachforschungen in der Besitzerhistorie der Immobilie, sowie alle Spesen die vom Gesetz her zusätzlich abgerechnet werden könnten, wie normale Reisekosten, Telefon, Bollos (soweit nicht in Verbindung mit dem Notarvertrag usw.)
Einige dieser Spesen können wir in Einzelfällen auch dann verlangen, wenn es nicht zu einem Abschluss kommt.

   Wie weit können Sie mich bei der Restaurierung begleiten?
Wir können eine Restaurierung bis hin zu  "Schlüsselfertig" organisieren. Dabei sind wir keine "Bauträger", sondern agieren immer an Seite des Kunden (Käufers, Bauherrn). Nur so, so denken wir, kommt man zu einem liebenswerten und zufriedenstellenden Resultat (es handelt sich schließlich nicht um einen Neubau). Andererseits entsteht ein Interessenkonflikt, und die zahllosen "Pleiten" der Bauträger bestätigen dies.  Die Kosten dafür hängen in erster Linie von der Größe des Projektes ab und müssen im Einzelfall besprochen werden.

    Was kostet es, Wasser und Strom zu bringen?
Die Kosten für Wasser und Strom sind nicht mit den deutschen Erschließungskosten zu vergleichen. Falls, was ohnehin selten vorkommt, der nächste Anschluss mal etwas weiter weg liegt, fallen meist nur geringe Beträge an. So kann man z. B. für ca. 5.000 € eine Wasserleitung schon ca. 1 km (so weit kommt wirklich selten vor) in einer Schotterstrasse verlegen und wieder schottern. Grundsätzlich lässt sich daher sagen, dass diese Kosten im Vergleich zur gesamten Renovierung zu vernachlässigen sind.

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Kleines Wörterbuch

Caparra Confirmatoria: ein im Codice Civile festgelegtes System, bei welchem eine gezahlte Anzahlung gleichzeitig als so eine Art Vertragsstrafe gilt. Mit anderen Worten, tritt der Verkäufer zurück, muss er die doppelte Summe an den Käufer zahlen, tritt der Käufer zurück, verliert er sein Anzahlung.

Codice Fiscale: eine Steuernummer, welche bei allen öffentliche Verträgen, oder Verträgen mit öffentlichen Einrichtungen, benötigt wird.

ICI (Imposta comunale sul Immobile): entspricht unserer jährlichen Grundsteuer.

INVIM: eine Steuer, die am 1. Januar 2002 abgeschafft wurde.

Mediatore Immobiliare: entspricht in etwa unserem Makler, mit dem großen Unterschied, dass dieser, um in Italien arbeiten zu können, eine rechtliche Ausbildung sowie den Eintrag in eine Maklerrolle benötigt. Ansonsten darf dieser nicht vermitteln.

Oneri Buccaossi: eine Steuer, die, in unserem Fall meist bei der Umnutzung von Räumen zu Wohnraum, an die Gemeinde bezahlt werden muss.

Rustico: der italienische Ausdruck für für ein rustikales Landhaus.

IVA (Imposta sul Valore Aggiuntivo): entspricht der Mehrwertsteuer.

Bollo: entspricht einer Steuermarke die auf Dokumente geklebt wird, und dann durch Stempel entwertet wird.

Das Wörterbuch wird ständig erweitert!

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Gratis Infomaterial der Region Marche

Wenn Sie Informationsmaterial über die Marken wünschen, so können sie dieses hier gratis bestellen. Vielen Dank an Marche-Voyager und die Tourismusabteilung der Region Marken.

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